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Die Anwältin sitzt am Besprechungstisch. Darauf liegen Unterlagen. Sie berät einen Mandanten, der nur von hinten zu sehnen ist.

Wo sind momentan Ihre Arbeitsvertragsunterlagen?

Nicht erst seit der Coronakrise erinnern sich Beschäftigte, dass sie für zahlreiche Ereignisse vorsorgen sollten. Betreuungsvollmacht, Vorsorgevollmacht, Testament, Besprechungen mit Ärzten über den eigenen Willen und dessen Umsetzung in Krisensituationen sind nur einige Bereiche, die bearbeitet werden sollten, aber häufig verdrängt werden.

Viel näher und wichtiger erscheinen drohender Arbeitsplatzverlust, Kurzarbeit, Einkommensverluste und allgemeine Unsicherheit. Es kann daher sein, dass Arbeitsvertragsunterlagen und weitere Dokumente, die mit dem Arbeitsvertrag im Zusammenhang stehen, schnell zur Hand sein müssen.

Um solche Stresssituation zu vermeiden, können Sie einen Ordner oder mehrere bestimmen, in welchen Sie ihre Arbeitsvertragsunterlagen aufbewahren. Ein Register hilft dabei, Unterlagen zu sortieren.

In den Ordner gehören z. B. Arbeitsvertrag, eventuelle Nachträge, Stellenbeschreibungen, Unterlagen über Mitarbeitergespräche, Unterlagen über betriebliche Altersversorgung, Mitteilungen über Entgelte und eventuelle Erhöhungen, Beförderungen, Belehrungen über Betriebsübergänge, Wechsel von oder zu anderen Arbeitgebern, Zwischenzeugnisse, Schlusszeugnisse, Abmahnungen, Betriebsvereinbarungen, Entgeltabrechnungen, Anmeldung zur Sozialversicherung, Abmeldung zur Sozialversicherung, Lohnsteuernachweise, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, ärztliche Bescheinigungen über gesundheitliche Einschränkungen, Unterlagen über Rehabilitationsmaßnahmen oder Krankenhausaufenthalte, Berichte von Besuchen bei Betriebsärzten, Bescheide über Arbeitsunfälle, Anträge auf Anerkennung als schwerbehinderter Mensch, Bescheide dazu, Gleichstellungsunterlagen und Bescheide dazu.

Rechtsanwältin Karin Schwarz-Feuring steht im Büro und arbeitet mit einem Tablet. Im Hintergrund sieht man Blumen.

Lohnt sich ein Arbeitsrechtsstreit?

Die Frage, ob sich ein Arbeitsrechtsstreit lohnt, ist nicht leicht zu beantworten. Auch nicht, wenn eine Kündigung oder eine Abmahnung ausgesprochen wurde.

Zunächst müssen alle Arbeitsverträge und ihre Nachträge und das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben geprüft werden.

Die immer wieder gestellte Frage, ob eine Abfindungszahlung durchgesetzt werden kann, bedarf einer genauen Prüfung. Entgeltabrechnungen dienen als Hinweis, ob eventuell eine Abfindung in Betracht käme. Abfindungszahlungen müssen in der Regel ausgehandelt werden, es sei denn, sie wurde in einem Sozialplan vereinbart, schon im Arbeitsvertrag selbst festgelegt oder vom Arbeitgeber angeboten. Wenn Abfindungszahlungen ausgehandelt werden müssen, wird häufig um jeden Cent gekämpft. Wenn eine Abfindung gezahlt wird, will der Zahlende etwas dafür haben, z. B. Verzicht auf bestimmte Leistungen.

Auch bei Abmahnungen ist genau zu prüfen, ob diese gerechtfertigt sein könnten oder nicht. In der Rechtsprechung wird immer mehr darauf abgestellt, für eine Abmahnung keinen Rechtsstreit mehr zu führen. Ist die Abmahnung zu Recht ausgesprochen worden, ist eine Beratung hilfreich. Es geht um weiteres Verhalten, damit keine neue Abmahnung ausgesprochen wird. Ist die Abmahnung zu Unrecht ausgesprochen worden, kann sie aus der Personalakte entfernt werden. Aus taktischen Überlegungen heraus ist das aber oft nicht sinnvoll. Es muss in jedem Einzelfall entschieden werden, welcher Weg zu beschreiten ist.

Die Kosten eines Rechtsstreites sind zu ermitteln und eventuell „gegen zu rechnen“, wenn keine Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten übernimmt. Die Rechtsanwaltskosten im Arbeitsrecht muss jede Partei in der ersten Instanz (also beim Arbeitsgericht) und auch außergerichtlich selbst tragen. Danach gilt das Prinzip der Kostenerstattung für die unterlegene Partei. Das ist eine gesetzliche Regelung. Die Basis anwaltlicher Tätigkeit für die Abrechnung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und stammt vom 01.08.2013. Rechtsanwälte sind auch berechtigt, Vergütungsvereinbarungen abzuschließen. Rechtsschutzversicherer erstatten in der Regel nur die gesetzlichen Gebühren, Vergütungsvereinbarungen nur selten oder gar nicht.

Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, nicht in der Gewerkschaft ist, aber die Kosten anwaltlicher Tätigkeit nicht aufbringen kann, kann gegebenenfalls entweder Beratungshilfe (beim zuständigen Amtsgericht) oder Prozesskostenhilfe (beim zuständigen Arbeitsgericht) erhalten. Die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse werden regelmäßig überprüft, da der Staat nur in Vorleistung tritt.

Es ist ratsam, zunächst telefonischen Kontakt mit der Fachanwältin für Arbeitsrecht aufzunehmen, um die nächsten Schritte zu besprechen. Ein schneller Beratungstermin ist im Arbeitsrecht unabdingbar. Kurze Fristen lassen wenig Zeit zum Überlegen.

Das Sich lohnen hat aber nicht nur finanzielle Aspekte, sondern dient auch der Klärung, ob der Kampf um den Arbeitsplatz wirklich gewollt ist. Ist die Kündigung zu Recht erfolgt? Wurde das Schreiben als Kündigung bezeichnet, gibt aber nur wieder, dass mein befristeter Arbeitsvertrag endet? Will ich überhaupt bei meinem jetzigen Arbeitgeber bleiben? Habe ich vielleicht schon eine neue Stelle? Kann ich mich besser weiterbilden?

Lassen Sie sich von uns beraten!!