Frau Schwarz-Feuring telefoniert. Im Hintergrund steht ein Bücherregal.

Das Arbeitsverhältnis ist ein kompliziertes Gebilde

Verträge, die zu einem Arbeitsverhältnis führen sollen, können mündlich und schriftlich geschlossen werden. Mündliche Verträge werden allerdings immer seltener, weil die Beweislage für die vereinbarten Regelungen schwierig ist. Auch der Gesetzgeber hat eine gewisse Verbindlichkeit geschaffen durch das sog. Nachweisgesetz. Dort sind die wichtigsten Angaben aufgeführt, die arbeitsvertragliche Sicherheit schaffen sollen.

Dennoch ist es sinnvoll, sich nicht nur vor dem Beginn eines Arbeitsverhältnisses über beabsichtigte vertragliche Regelungen zu informieren und eventuell Änderungen zu vereinbaren, sondern auch im Laufe eines Arbeitsverhältnisses in größeren oder kleineren Abständen in den Arbeitsvertrag zu schauen. Einige Vertragsklauseln bedürfen besonderer Beachtung. Ein wichtiger Vertragsbestandteil ist eine Ausschlussfrist. Wird sie nicht beachtet, obwohl die Formulierung den Anforderungen genügt, kann zum Beispiel der Verlust von Geld sehr schmerzlich ausfallen.

Lebenszeit gegen Geld – die Erwartungshaltung, am Ende des entsprechenden Abrechnungszeitraumes das zugesagte Entgelt zu bekommen, ist groß. Entgeldabrechnungen sind häufig nicht nachvollziehbar und zu verstehen. Dennoch sollte ihnen ungeteilte und rechtzeitige Aufmerksamkeit zuteilwerden.

Ein Fall aus meiner Praxis lässt aufhorchen: Die Arbeitgeberin behauptet, der Beschäftigte habe nachweislich einen neuen Hauptarbeitgeber und sie sei nunmehr Nebenarbeitgeberin. Die Ummeldung der Steuerklassen belege es zweifelsfrei. Somit lägen verschiedene Verstöße gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten vor. Daher führe man das Anhörungsverfahren vor. Die Drohung mit einer fristlosen Kündigung war offensichtlich. Der Vorwurf, der Beschäftigte habe ja nicht gemeckert, obwohl er zu wenig Geld überwiesen bekommen habe, sei ja Beweis genug für sein Fehlverhalten.

Durch Nachfrage des Beschäftigten beim Finanzamt stellte sich heraus, dass die Ummeldung der Steuerklassen von der Arbeitgeberin selbst veranlasst wurde. Sie musste den Fehler einräumen.

Tipp: jede Entgeltabrechnung zeitnah kontrollieren, bei Unklarheiten schriftlich Aufklärung fordern und eventuelle Nachzahlungen mit Fristsetzung verlangen.