Die einen kritisieren den Stillstand der Justiz aufgrund Corona, speziell der Arbeitsgerichtsbarkeit, die anderen begrüßen sie. Der Stillstand, oder das, was damit verbunden ist, schafft Freiräume. Allem Anschein nach gibt es aber große Verunsicherung, wie es und wann es tatsächlich weitergeht.

Die Gekündigten sorgen sich um den Fortbestand ihres Arbeitsverhältnisses, möchten wissen, wie das Arbeitsgericht die Kündigung beurteilt, können sich vorstellen, gegen Zahlung einer Abfindung aus dem Arbeitsverhältnis auszuscheiden. Die Interessenlage ist unterschiedlich. Arbeitgeber sind darauf angewiesen, zügig Personalplanung zu bekommen.

Nunmehr scheint es so zu sein, dass in der Arbeits-und Sozialgerichtsbarkeit für die Zeit ab 4.5.2020 wieder Termine bestimmt werden. In eine gewisse Erleichterung mischt sich die Sorge, wie es denn ganz praktisch vorgehen soll. Bisher waren vergleichsweise kleine Gerichtssäle, enge Stuhlreihen für die Öffentlichkeit, die persönliche Anwesenheitspflicht der am Rechtsstreit Beteiligten und auch die Möglichkeit, während einer Verhandlung leise Überlegungen anzustellen, die Regel. Längere Besprechungen wurden auf dem Gerichtsflur gemacht. Man saß eng beieinander. Davon soll jetzt abgewichen werden. Es ist geplant, größere Säle zu nutzen, die Sicherheitsvorkehrungen zu beachten, möglichst pünktlich zu erscheinen, Mandantin und Mandanten am besten telefonisch zu befragen, was sie zu bestimmten Überlegungen sagen können und nicht zuletzt auch die Sitzungsdienste an allen Wochentagen zu gewährleisten. Es wird von Wochentagen von 6:00 Uhr morgens bis 20:00 Uhr abends gesprochen. Samstag wäre nicht ausgeschlossen.

Fragwürdig ist aber, dass beim Arbeitsgericht Wuppertal (im Gerichtsgebäude im 3. Stock) nur das WC im Erdgeschoß benutzt werden darf. Wer hat eine solche Anweisung zu verantworten? Im Zusammenhang damit steht, dass der Aufzug nur von jeweils einer Person genutzt werden darf. Wer den Aufzug kennt, weiß wie er funktioniert. Wer die Treppen nehmen muss, sollte sportlich sein und bitte ohne Akten kommen.

Auf diese Weise wird sich der Justizbetrieb möglicherweise auch langfristig verändern. Verhandlungen per Video sind schon seit längerer Zeit gesetzlich vorgesehen, wurden aber bisher im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit kaum praktiziert. Auch das schriftliche Verfahren wird an Bedeutung gewinnen. Wenn die Sachverhalte und rechtliche Würdigung der Prozessparteien ausgetauscht sind, kann das Gericht einen Einigungsvorschlag machen. Es wird sich zeigen, ob dessen Überlegungen zum Tragen kommen werden.