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Arbeitsverweigerung nur noch Nebenkriegsschauplatz

28. September 2010

Der Vorwurf der Arbeitsverweigerung kann nicht einfach als "Nebenkriegsschauplatz" bezeichnet werden.

Dieser neue Geschäftsführer musste sich natürlich erst einarbeiten. Vorteilhaft für den Betriebsrat war, dass er bereit war, sich mit dem Betriebsrat zusammen zu setzen, mit ihm zu verhandeln, dringend notwendige Maßnahmen ergriff.

Auch die Tatsache, dass der neue Geschäftsführer an einem Gerichtstermin am 09.09.2010 beim Arbeitsgericht Wuppertal teilnahm, hat in ihm wahrscheinlich die Erkenntnis reifen lassen, dass ein Vorgehen gegen den Betriebsrat oder einzelne Mitglieder erfolglos bleiben würde. In diesem Verfahren beim Arbeitsgericht hatten zwar nicht die bisherigen Geschäftsfüherinnen den Antrag auf Amtsenthebung der Betriebsratsvorsitzenden gestellt, sondern einige Beschäftigte. Aber die Mahnung der Vorsitzenden, so werde man nie weiterkommen, hatte offenbar ihre Wirkung nicht verfehlt. Die Beschäftigten, vertreten durch Rechtsanwalt Stier aus Dresden, waren zwar nicht gewillt, den Antrag zurück zu nehmen, sondern ließen es auf eine Gerichtsentscheidung ankommen, aber der Geschäftsführer hatte offensichtlich erkannt, dass mit der Methode nichts zu gewinnen war. In der Veröffentlichung über das Ergebnis des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens war zu lesen, dass der Geschäftsführer das gerade verlorene Verfahren als “Nebenkriegssschauplatz” und “reinen Zeitdieb” beschrieben hatte. Das wiederum ist nicht nachvollziehbar, denn zum einen hat er damit den Versuch, die Betriebsratsvorsitzende aus dem Amt zu jagen, als “Nebenkriegsschauplatz bezeichnet, und die Beschäftigten, denen man möglicherweise eingeredet hat, das Verfahren anzustrengen, noch lächerlich gemacht. Kein schöner Zug!

Hinzu kommt, dass dieses unsägliche Verfahren auch noch bezahlt werden muß - sowohl die Rechtsanwälte, die Stunden, welche die Antragsteller bei Gericht zubrachten und nicht arbeiteten, als auch die notwendigerweise anwesenden Betriebsräte. Alles muß von der Arbeitgeberin bezahlt werden - aus dem Pflegesatz!!

Unerwartet frühzeitig hingegen entschied der neue Geschäftsführer, den Antrag zurück ziehen zu lassen, der zur fristlosen Kündigung der Betriebsratsvorsitzenden wegen angeblicher Arbeitsverweigerung führen sollte. Termin vor dem Arbeitsgericht wäre der 09.11.2010 gewesen. Auch dieser “Nebenkriegsschauplatz” ist nun beseitigt worden.

Kritisch ist festzustellen, dass die Wortwahl des neuen Geschäftsführers sehr zu wünschen übrig läßt. Einer Betriebsrätin oder dem gesamten Betriebsrat das Amt nehmen zu wollen, ist existenzbedrohend. Die Verfahren als reine Zeitdiebe zu bezeichnen, enthält zwar einen wahren Kern. Aber: Es ging nie um das Gewinnen der Verfahren, sondern darum, den Beschäftigten, insbesondere den Betriebsräten, Angst zu machen, ihr Selbstvertrauen zu beseitigen,  sie zum Aufgeben zu veranlassen, sie mitAbfindungsangeboten zu locken, damit dieses Gremium Betriebsrat endlich aus dem Betrieb verschwinden würde.

Es waren unnötige, überflüssige, teure Verfahren. Die Gesellschaft muss um ihren Ruf kämpfen. Und die Verantwortlichen halten es nicht einmal für nötig, sich bei den Beschäftigten zu entschuldigen, die sie mit irreführenden, beleidigenden, aus der Luft gegriffenen Behauptungen verletzt, gedemütigt und in der Öffentlichkeit schlecht gemacht haben.

So sieht keine vertrauensvolle Zusammenarbeit aus!


 
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